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   AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06   

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AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06 (https://dejure.org/2007,39797)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 3 C 464/06 (https://dejure.org/2007,39797)
AG Arnsberg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 3 C 464/06 (https://dejure.org/2007,39797)
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  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    Auszug aus AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06
    Der Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung setzt eine "spürbare Gebrauchsbeeinträchtigung" voraus, was Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswillen seitens des Geschädigten voraussetzt ( BGH in NJW 1986, 2037).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06
    Bezüglich der Frage, ob ein Unfall zu einer Verletzung geführt hat, obliegt dem Anspruchsteller der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO (BGH VersR 1986, 1121; OLG Hamm, VersR 1999, 990).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06
    Wenn allerdings der erste Verletzungserfolg feststeht, kommt für die Weiterentwicklung des Schadens dem Geschädigten die Beweiserleichterung des § 287 Abs. 1 ZPO zu Gute, wobei hier je nach Lage des Falles eine höhere oder deutlich höhere Wahrscheinlichkeit genügt (vgl. etwa BGH VersR 1993, 55; Senat, OLG Report 1995, 258).
  • OLG Hamm, 04.06.1998 - 6 U 200/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines verkehrsunfallbedingten

    Auszug aus AG Arnsberg, 30.05.2007 - 3 C 464/06
    Bezüglich der Frage, ob ein Unfall zu einer Verletzung geführt hat, obliegt dem Anspruchsteller der Vollbeweis gemäß § 286 ZPO (BGH VersR 1986, 1121; OLG Hamm, VersR 1999, 990).
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